Allgemeine Geschäftsbedingungen „Bender Digital“
Marvin Bender, Frieslandring 5, 53844 Troisdorf
(nachfolgend auch: „Bender Digital“)

§ 1 Anwendungsbereich
1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Bender Digital erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Bender Digital mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Bender Digital ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Bender Digital auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
3. Bender Digital schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Bender Digital als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

§ 2 Leistungen von Bender Digital / Mitwirkung des Kunden
1. Bender Digital erstellt individuelle Webseiten im Auftrag des Kunden. Die Erstellung einer Webseite gliedert sich in einen konzeptionellen und in einen Produktionsanteil auf.
2. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Bender Digital, bleibt der Vergütungsanspruch von Bender Digital unberührt. Die Dienstleistungen von Bender Digital insoweit unterfallen dem Dienstvertragsrecht, sofern es sich dabei um konzeptionelle Arbeiten handelt.
3. Der Kunde hat die Leistungserbringung von Bender Digital durch angemessene Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich zu fördern. Er wird insbesondere Bender Digital die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von Bender Digital zur Verfügung stellen.
4. Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von Bender Digital einen Ansprechpartner („Projektleiter“) als feste Bezugsperson für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten.
5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Bender Digital aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
6. In Bezug auf die von Bender Digital zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht Bender Digital in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
7. Bender Digital ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und von Dritten erbringen zu lassen.

§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
1. Sofern Bender Digital für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, gelten die nachstehenden Absätze 2-8.
2. Die Abnahme durch den Kunden ist unverzüglich nach Fertigstellung der Webseite beziehungsweise eines abnahmebedürftigen Zwischenschritts (Texte, Design, Entwicklung) und Kenntnisnahme des Kunden darüber zu erklären.
3. Bender Digital kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur (Teil-) Abnahme auffordern. Die Webseite beziehungsweise der jeweilige Zwischenschritt gelten mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Bender Digital nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Bender Digital überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
4. Bender Digital ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zweimal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
5. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen zur Vorleistung verpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Bender Digital dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
6. Die abzunehmende (Teil-) Leistung von Bender Digital gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Bender Digital hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-) Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel rügt.
7. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
8. Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen
1. Der Vertragsschluss zwischen Bender Digital und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
2. Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch eine Auftragsbestätigung von Bender Digital, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
1. Die Preise, die von Bender Digital angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern Bender Digital für die Erstellung einer Webseite einen Pauschalpreis angeboten hat, bezieht dieser sich hälftig auf die konzeptionellen und hälftig auf die produzierenden Arbeiten durch Bender Digital. Der hälftige Rechnungsbetrag für konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Die Bezahlung der Leistungen von Bender Digital erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von Bender Digital ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Bender Digital ist anderslautend. Eine Bender Digital erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
3. Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Bender Digital nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dem Kunden wird auf Anfrage ein entsprechendes Formular von Bender Digital zur Verfügung gestellt.
4. Bender Digital stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
5. Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Bender Digital zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
7. Nimmt der Kunde den mit Bender Digital bei Vertragsschluss vereinbarten „Kick-Off-Termin“ unentschuldigt nicht wahr und kann Bender Digital aufgrund dessen die beauftragte Webseite nicht produzieren, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Pauschale für die Konzipierung der Webseite verpflichtet.

§ 6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin
1. Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (insbesondere gemäß §§ 621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen.
2. Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
3. Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin und keine Mindestlaufzeit vereinbart worden, hat Bender Digital das Recht, dem Kunden die Produktion binnen 16 Wochen ab dem vertraglich vereinbarten „Kick-Off-Termin“ zur Abnahme vorzulegen. Eine Kündigung vor Ablauf dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.
4. Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
5. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
1. Fristen für die Leistungserbringung durch Bender Digital beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei Bender Digital eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei Bender Digital vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Bender Digital sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
3. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Bender Digital in Verzug, ist Bender Digital berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Bender Digital wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung
1. Bender Digital wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Bender Digital ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
2. Ist Bender Digital gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Bender Digital unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Bender Digital zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter
1. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt.
2. Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Bender Digital nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.
3. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Bender Digital über.
4. Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung
1. Bender Digital haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bender Digital nur
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
2. In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Bender Digital nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Datenschutz
1. Bender Digital verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse) zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
2. Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die von Bender Digital gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und diese berichtigen, sperren oder löschen zu lassen. Anfragen hierzu sind schriftlich an die im Impressum angegebene Adresse zu richten.
3. Bender Digital verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der beauftragten Dienstleistungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
4. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Nutzung seiner Daten gemäß dieser Bestimmung einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite von Bender Digital zu finden.

§ 13 Geistiges Eigentum
1. Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen (einschließlich Entwürfen, Konzepten, Layouts, Skripten und Software), die im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehen, verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars bei Bender Digital.
2. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung des Honorars alle notwendigen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Diese Nutzungsrechte sind nicht exklusiv, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt und übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Die Nutzung der Arbeitsergebnisse ist dem Kunden nur im vereinbarten Umfang gestattet. Eine über diesen Umfang hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Bender Digital.
4. Bender Digital behält sich vor, die Arbeitsergebnisse zu Präsentationszwecken und zur Eigenwerbung zu nutzen, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich schriftlich.

§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Bender Digital, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Bender Digital ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Bender Digital maßgebend.
4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

AGB Stand: 01.06.2024 © Vervielfältigung verboten